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Zehntausende Delfine, Schildkröten, Haie, Seevögel und andere Meerestiere verenden weltweit in Treibnetzen
(ein einzelnes Netz kann bis 100 Kilometer lang sein). 1992 verbot die UN mit einer rechtlich nicht bindenden
Resolution den Einsatz dieser "Todeswände im Meer". Zehn Jahre später (!) trat auch in der EU endlich ein Treibnetzverbot
(mit Ausnahme der Ostsee) in Kraft.
Am 21. Dezember 2006 trat die "Verordnung des Ministerrates zu Managementmaßnahmen für eine nachhaltige Nutzung der Fischressourcen im Mittelmeer in Kraft: (EC) No 1967/2006" Eine Verordnung mit diesem Namen sollte eigentlich alle Umweltschützer erfreuen, doch verbirgt sich dahinter ein wahres Horrorszenario für Delfine und andere Meerestiere wie Haie, Schildkröten und Robben. Durch die Verordnung sind Netze, die ganz ähnlich wie die seit 2002 in der EU verbotenen Treibnetze wirken und kaum von diesen zu unterscheiden sind, de facto "durch die Hintertür" wieder zugelassen. Die EU hat das bislang illegale Treiben der Treibnetzfischer damit legalisiert - auch eine Form der Fischereipolitik… In der neuen Verordnung werden Grundstellnetze, die, wie der Name es vermuten lässt, am Meeresgrund gestellt werden, kurzerhand umdefiniert. Als Grundstellnetze gelten demnach alle "am Boden verankerten Netze, die entweder nahe des Meeresgrundes oder frei in der Wassersäule schwebend aufgespannt werden". Diese "Schwebenetze" sind Treibnetzen so ähnlich, dass sie wie diese zu Todesfallen für Delfine, Schildkröten, Haie, Seevögel werden. Besonders skandalös ist, dass die bisher zugelassene Fläche für Grundstellnetze, ob schwebend oder nicht, mehr als verdoppelt wurde. Gemäß der alten Verordnung (EC No 1626/94) durften pro Fischereifahrzeug maximal 5 km Netz mit 4 m Höhe ausgebracht werden. Jetzt sind es 4 bis 6 km (je nach Besatzung) mit je 10 m Höhe! Wenn ein Fischer nur 500 m Netz ausbringt, darf dieses sogar 30 m hoch sein. Franco Biagi, Mitarbeiter des Fischereikommissars Joe Borg, erklärte auf Nachfrage, dass mit dieser Erhöhung der Netzfläche nur geregelt wurde, was ohnehin gang und gäbe war. Nach unserer Auffassung ist dies eine nachträgliche Legalisierung des illegalen Verhaltens vornehmlich italienischer und französischer Fischer. Zwar "sollen" (Wortlaut der Verordnung) mit den neu definierten "Grund"-Stellnetzen keine pelagischen Arten wie Albacore und Blauflossenthunfisch, Schwertfische oder Haie gefangen werden. Aber es wurde versäumt, diesen Fischarten mitzuteilen, dass sie nicht hineinschwimmen sollen. Fischer dürfen maximal 3 Haie anlanden, sofern es keine geschützten Arten sind. Der Rest (auch geschützte Arten) geht zumeist tot über Bord. Für die bei Fischern begehrten Thun- und Schwertfische gibt es diesbezüglich keine Regelungen. Es ist anzunehmen, dass sie begehrter "Beifang" sind, der auch vermarktet wird. GRD-Presse Link zur GRD-Verbrauchercheckliste für "delfinsicheren" Thunfisch: Bitte protestieren Sie beim EU-Fischereikommissar Joe Borg gegen die "delfintödlichen" Schwebenetze. Bitte machen Sie sich die Mühe, einen eigenen Text zu formulieren. Selbst geschriebene Briefe haben bei Politikern ein wesentlich höheres Gewicht als Massen-E-Mails mit vorgefertigten Texten. Die Adresse lautet: Joe Borg Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten Europäische Kommission B-1049 Brüssel Belgien E-Mail: Cabinet-Borg@ec.europa.eu Tel.: 0032 2 298 86 85 Frau S. protestierte gegen die Schwebenetze im Mittelmeer und erhielt sogar Antwort (falls man diesen Beitrag aus dem Absurdistan so genannter EU-Meeresschutzpolitik so nennen möchte). Das von uns mit Kommentaren versehene Schreiben von EU-Direktor Priebe (Generaldirektion Fischerei und Maritime Angelegenheiten - Bestandserhaltungspolitik) finden Sie hier. Fazit: Unsere hoch bezahlten EU-Bürokraten scheuen keine Kosten und Mühen, ihre für Meeressäuger schädlichen Entscheidungen positiv darzustellen. Offensichtlich glaubt man in Brüssel, die EU-Steuerzahler für dumm verkaufen zu müssen und zu können. Lassen Sie sich nicht einlullen und protestieren Sie trotzdem!
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